JagdJobs.de (nachfolgend „JagdJobs“ genannt) und der unterzeichnende Vertragspartner
(„Kunde“) kommen darin überein, die sich in dem geschlossenen Vertrag gegenseitig
versprochenen Leistungen auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unserer
Preisliste (www.JagdJobs.de) zu erfüllen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die
produktbezogenen Geschäftsbedingungen und unsere Preisliste gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden in der
jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie gelten jedoch nur
gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Der Vertrag kommt zu Stande, wenn JagdJobs die mit Datum, Firmenstempel und Unterschrift
versehene Annahme des Vertragsangebotes im Original, als Fax oder Kopie, als PDF oder in
anderer elektronischer Form vom Kunden erhält. Durch den Kunden inhaltlich veränderte
Vertragsangebote von JagdJobs gelten als neues Angebot des Kunden, der Vertrag kommt dann
erst durch explizite Annahme durch JagdJobs zu Stande, eine Leistungserbringung gilt nicht als
konkludente Annahme.
Der Vertrag verpflichtet JagdJobs zur Veröffentlichung der darin vereinbarten, unter
www.JagdJobs.de aufgeführten Produkte und der Erbringung der dort aufgeführten Leistungen
(beides: „Leistungselemente“), nach Maßgabe dieser Bedingungen. Die Veröffentlichungsdauer
des Zugangs bei ASP Produkten beträgt mindestens 20 von 24 Stunden täglich. Es gelten darüber
hinaus die jeweiligen Leistungsbeschreibungen unserer produktbezogenen Bedingungen.
Der Vertrag berechtigt JagdJobs dazu, die Kundendaten für Trendanalysen und Übersichten zu
nutzen. Die jeweiligen Ergebnisse werden jedoch anonym veröffentlicht.
Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt.
Die Vergütung der von JagdJobs zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach der von
JagdJobs unter www.JagdJobs.de veröffentlichten Preisliste. Maßgebend ist diejenige Preisliste,
die zum Zeitpunkt der Erstellung des dem Kunden von JagdJobs unterbreiteten Vertragsangebots
unter www.JagdJobs.de veröffentlicht gewesen ist. Preise für Dienstleistungen, die nicht in der
Preisliste enthalten sind, unterliegen der individuellen Absprache zwischen JagdJobs und dem
Kunden.
Mit der Vergütung gemäß § 4 sind sämtliche Nebenkosten wie z.B. durch Email, Telefon, Telefax,
Datenübertragungskosten, Porto und Fotokopien im üblichen Umfang abgegolten. Nicht
abgegolten sind Korrektur- und Lektoratskosten, die aufgrund fehlerhafter Datenanlieferung
entstehen. Soweit aufgrund einzelner Aufträge die Nebenkosten den üblichen Umfang
übersteigen, zeigt JagdJobs dies dem Kunden an. Der Kunde ist zur Erstattung dieser weiteren
Nebenkosten verpflichtet, wenn er diese genehmigt.
Die erstmalige Korrektur eines Leistungselements ist auch dann kostenfrei, wenn sie nicht auf
einer fehlerhaften Leistung von JagdJobs beruht. Jede weitere an einem Leistungselement
vorzunehmende Korrektur ist kostenpflichtig und mit dem sich aus der gültigen Preisliste von
JagdJobs ergebenden Preis zu vergüten. Die Vergütung entfällt, wenn die erste Korrektur von
JagdJobs zu vertretende Mängel enthält.
Die Rechnungsstellung erfolgt mit Vertragsschluss, es sei denn es ist einzelvertraglich etwas
anderes vereinbart. JagdJobs behält sich das Recht vor, Vorleistung zu verlangen. Der
Zahlungsanspruch wird 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug
oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank und Einziehungskosten berechnet. Darüber hinaus ist JagdJobs berechtigt, eine
Verzugspauschale in Höhe von 40,- € (§ 288 Abs.5 BGB) geltend zu machen. JagdJobs ist
berechtigt, bei Zahlungsverzug die Veröffentlichung einzelner Leistungselemente bis zur
vollständigen Zahlung zurückzustellen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden ein
Zurückbehaltungsrecht zusteht. Wird bei Ratenzahlung eine Rate nicht innerhalb von 30 Tagen
nach Fälligkeit bezahlt, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.
Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Zahlungen aus dem Ausland akzeptieren wir Schecks unter einer Summe von 1.000 € nur,
wenn in der Schecksumme neben dem Rechnungsbetrag zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von
25 € enthalten ist. Eine Zahlung per Überweisung aus dem Ausland akzeptieren wir nur bei
gleichzeitiger Übernahme aller anfallenden Bankgebühren seitens des Kunden.
Zahlungen des Kunden werden immer zunächst mit der ältesten bestehenden Forderung
verrechnet. JagdJobs kann seine zu erbringende Leistung bis zur Erbringung sämtlicher fälligen
Zahlungen durch den Kunden verweigern.
Wir behalten uns vor, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit
Rechnungen, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf Zahlungserinnerungen, nur noch als
Anhang in einer E-Mail zu versenden. Der Kunde verpflichtet sich hierfür eine aktuelle E-Mail-
Adresse für den Versand zur Verfügung zu stellen und JagdJobs zeitnah über Änderungen der E-
Mail-Adresse zu informieren.
JagdJobs ist bemüht, die Response auf Anzeigen des Kunden stetig zu optimieren sowie die
Quantität und Qualität der abrufbaren Gesuche zu erhöhen. Hierzu gehört auch:
Das Eingehen von Kooperationen in allen Medien (einschließlich Online, Offline, TV, Mobil
und Bewegbildprodukte sowie neue Nutzungsarten). Der Kunde erklärt sich damit
einverstanden, dass die Leistungselemente online oder offline in Print, Ton oder Bild von
JagdJobs ohne Rücksprache veröffentlicht werden dürfen, einschließlich in Print- oder
Online Medien von Kooperationspartnern. Bei allen Kooperationen wird seitens JagdJobs
auf Image und Qualität des Kooperationspartners geachtet;
Die Sicherstellung einer Userfreundlichen Lesbarkeit auf allen Endgeräten durch die
Optimierung der Darstellung der Anzeige.
Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind unübertragbar und nicht abtretbar. Eine
Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der Zustimmung von JagdJobs.
Soweit JagdJobs im Zusammenhang mit der Bestellung des Kunden dessen Email-Adresse
erhalten hat, ist JagdJobs berechtigt, dem Kunden auch nach Ablauf des Vertrages Informationen,
Fragebögen und weitere kommerzielle Kommunikation zu der bestellten und zu ähnlichen
Leistungen von JagdJobs per Email zu übermitteln. Der Kunde kann dem jederzeit formlos und
kostenfrei per Email gegenüber JagdJobs mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. JagdJobs
wird über das Widerspruchsrecht in jeder Email informieren.
Der Kunde verpflichtet sich, JagdJobs alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu
lassen, die für die Erreichung der im Vertrag beschriebenen Ziele erforderlich und zweckmäßig
sind. Dies beinhaltet insbesondere die Anlieferung von Anzeigentexten und Layouts in digitaler
Form. Dazu gehört auch, dass der Kunde JagdJobs unmittelbar informiert, wenn eines der von ihm
in Auftrag gegebenen Leistungselemente nicht mehr aktuell ist. Dem Kunden obliegen ferner die in
den jeweiligen produktbezogenen Geschäftsbedingungen oder, wenn vorhanden,
Produktbeschreibungen für einzelne Leistungselemente beschriebenen Mitwirkungspflichten.
Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich eventuelle Fristen zur
Leistungserbringung für JagdJobs entsprechend.
Der Kunde stellt einen reibungslosen Posteingang für Emails von JagdJobs sicher und richtet in
diesem Zusammenhang JagdJobs als „trusted Server“ ein. Damit soll vermieden werden, dass
Online – Bewerbungen, die über das JagdJobs Bewerbungsformular an den Kunden versendet
werden, über eventuelle firmeneigene Spam-Filter des Kunden gefiltert werden. Entsprechendes
gilt für jegliche vertragliche Kommunikation.
JagdJobs behält sich vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder bereits im Internet
veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte
gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten
verstoßen oder gegen die Geschäftsbedingungen von JagdJobs verstoßen („Unzulässige Inhalte“).
Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die
unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des
Kunden bleibt hiervon unberührt. JagdJobs ist zur Entfernung solcher unzulässigen Inhalte nur im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Aufforderung des Kunden verpflichtet. Soweit
JagdJobs wegen unzulässigen Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstöße in Anspruch genommen
wird, die vom Kunden zu vertreten sind, stellt der Kunde JagdJobs auf erstes Anfordern frei. Die
Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
Insbesondere gilt für die veröffentlichten Inhalte:
wird eine selbständige Tätigkeit oder freie Mitarbeit ausgeschrieben, so muss diese
deutlich als solche im Text bezeichnet sein.
sind vom Kandidaten Vorleistungen oder finanzielle Eigeninvestitionen (einschließlich
Teilnahme an Schulungen und Reisekosten) zu erbringen, so muss dies deutlich im Text
herausgestellt werden. Gleiches gilt, wenn die erfolgreiche Werbung von neuen Mitgliedern
für ein in sich geschlossenes System verprovisioniert wird.
die Inhalte müssen sich auf eine freie Position oder Tätigkeit beziehen. Werbung für Klub-
oder Vereinsmitgliedschaften sind unzulässig. Unzulässig ist ferner Werbung für die
Teilnahme an illegalen Strukturvertrieben (§ 16 UWG).
Websites, die JagdJobs zur Verlinkung benannt oder zugesendet werden, müssen den
gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, und insbesondere ein Impressum
aufweisen, das den gesetzlichen und den von der Rechtsprechung entwickelten
Grundsätzen entspricht.
Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes müssen eingehalten werden.
Auch wenn die vorstehenden Anforderungen eingehalten sind, dürfen neben den auf die
Position oder Tätigkeit bezogenen Inhalten keine der Stellensuche sachfremden Inhalte
veröffentlicht werden, wie beispielsweise Gewinnspiele, Veranstaltungen ohne Karriere-
Bezug, reine Werbeaktionen etc.
Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, so gelten die Inhalte als unzulässige Inhalte mit den
Folgen der Ziff. 6.6.
JagdJobs übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche
Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren
oder an den Kunden zurückzugeben.
JagdJobs ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen einzuschalten.
Der Kunde hat seine eigene Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik so zu
konfigurieren, dass sie weder Ziel noch Ausgangspunkt von Störungen ist, die geeignet sind, den
von JagdJobs angebotenen Internetdienst oder generell einen reibungs- und fehlerlosen
Netzbetrieb zu beeinträchtigen.
Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm im Internet veröffentlichten oder JagdJobs zur
Veröffentlichung übergebenen eigenen Inhalte oder Teile davon frei von den Rechten Dritter sind.
Der Kunde wird JagdJobs durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes
Anfordern ersetzen.
Für Leistungselemente, die auf Seiten geschaltet oder genutzt werden, die nicht von der
JagdJobs.de betrieben werden, können zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen neben
diesen AGB und unseren Produktbezogenen Bedingungen gelten. Wir weisen darauf hin, dass in
anderen Ländern auch bestimmte gesetzliche Vorgaben und Verbote für Stellenanzeigen bestehen
können. Diese sind einzuhalten. Konkrete Informationen über weitere Anforderungen und
Beschränkungen für die nicht von JagdJobs.de betriebenen Seiten teilen wir gerne auf Nachfrage
mit.
Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder
sonstigen Rechten an der Software auf den Kunden. Alle Rechte an der genutzten Software, an
Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von JagdJobs
verbleiben uneingeschränkt bei JagdJobs.
Sämtliche von JagdJobs veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem
Urheberrecht von JagdJobs. Davon sind nur diejenigen von JagdJobs veröffentlichten
Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Kunden oder einem Dritten erstellt
wurden, und von JagdJobs unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.
Mit Auftragserteilung über die Veröffentlichung von Stellenanzeigen erhält JagdJobs die alleinigen
Datenbankrechte an den von JagdJobs veröffentlichten Stellenanzeigen des Kunden.
Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die
von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.
Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum Einstellen in das Internet
erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten
an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.
JagdJobs gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der
vom Kunden in Auftrag gegebenen, von JagdJobs zu erbringenden und im Internet zu
veröffentlichenden Dienstleistungen.
Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind
unverzüglich durch den Kunden schriftlich anzuzeigen und zu rügen, spätestens 7 Tage nach
Einstellung der Leistungselemente ins Internet. JagdJobs leistet Mängelhaftung zunächst durch
Nacherfüllung im Sinne von Längerschaltung. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Kunde
Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht für einzelne Leistungselemente geltend machen. Der
Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von JagdJobs innerhalb einer angemessenen Frist zu
erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung weiter auf der Lieferung besteht und / oder
welche der ihm zustehenden Ansprüche und Rechte er geltend macht. In wiederholten Fällen steht
dem Kunden ein Kündigungsrecht des ganzen Vertrages für die Zukunft zu. Der Vertrag kann nicht
mit Wirkung für schon veröffentlichte Leistungselemente gekündigt werden.
Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem
Zeitpunkt, an dem der Kunde von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte
Kenntnis erlangen müssen.
JagdJobs haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, soweit JagdJobs einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit
zugesichert hat sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen haftet
JagdJobs bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und
vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur
zurücktreten oder kündigen, wenn JagdJobs die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
Werden gegen Kunden von Dritten Ansprüche („Schutzrechtsanspruch“) wegen der Verletzung von
Patenten, Urheberrechten, Marken, geschäftlichen Bezeichnungen oder Geschäftsgeheimnissen
durch eine Leistung von JagdJobs („Schutzrechtsverletzung“) erhoben, stellt JagdJobs den
Kunden von allen Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) und
Forderungen frei, die ihm durch rechtskräftige Urteile zuständiger Gerichte oder von JagdJobs
geschlossene schriftliche Vergleiche entstehen, vorausgesetzt, dass (i) die Ursache für die
Schutzrechtsverletzung nicht vom Kunden gesetzt wurde, beispielsweise im Fall der
Veröffentlichung Unzulässiger Inhalte nach Ziff. 6.6, (ii) der Kunde JagdJobs schriftlich innerhalb
von höchstens zwanzig (20) Arbeitstagen nach erstmaliger Anspruchstellung unterrichtet, (iii)
JagdJobs die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen den Schutzrechtsanspruch behält
und (ivii) der Kunde angemessene Unterstützung und alle Informationen zur Verfügung stellt, damit
JagdJobs Verpflichtungen hiernach wahrnehmen kann. Vorstehende Verpflichtung gilt nicht für
Maßnahmen oder Erklärungen, denen JagdJobs nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat und nicht,
soweit der Kunde Verletzungshandlungen fortsetzt, nachdem ihm Änderungen mitgeteilt wurden,
die eine Verletzung verhindert hätten. Wird eine Schutzrechtsverletzung durch ein zuständiges
Gericht festgestellt oder von JagdJobs für möglich gehalten, kann JagdJobs nach eigenem
Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) die Leistungen so ersetzen oder ändern, dass keine
Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt, oder (ii) dem Kunden ein Nutzungsrecht an dem
Schutzrecht verschaffen oder (iii) wenn Maßnahmen nach (i) oder (ii) nicht möglich oder nicht
zumutbar sind, diesen Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen.
JagdJobs verpflichtet sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, die JagdJobs von
dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages erhält, geheim zu halten. Diese Pflicht wird von
JagdJobs auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.
Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer
Datenschutzgesetze vereinbart.
Der Kunde wird hiermit gem. Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass JagdJobs seine Daten in
maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet.
Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen
Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden,
größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den
vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte
verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Kunde
zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen
Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst
werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, JagdJobs unverzüglich über eine mögliche oder
bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren.
Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des
Kunden, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist
JagdJobs berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der
Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu
verzichten.
Ist der Kunde wegen eines bei JagdJobs veröffentlichten Produkts abgemahnt worden, hat er
bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigen (-inhalte) abgegeben oder
wurde eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder sonst eine gerichtliche
Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so, ist der Kunde verpflichtet, JagdJobs
unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so haftet JagdJobs
nicht. Der Kunde ist dann dazu verpflichtet, JagdJobs von einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter
auf erstes Anfordern freizustellen und JagdJobs einen eventuellen Schaden zu ersetzen.
Der Vertrag tritt in Kraft, wenn JagdJobs die Annahme des Vertrags zugeht. Die Laufzeit des
Vertrages beginnt ebenfalls mit Zugang der Annahme oder, falls ein abweichender Beginn
vereinbart ist, mit diesem. Der Vertrag endet automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit,
es sei denn, dies ist in den folgenden produktbezogenen Geschäftsbedingungen anders geregelt.
Vereinbarte Leistungselemente können nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit abgerufen
werden. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Recht des Kunden auf Abruf, von vor Ablauf
der Vertragslaufzeit noch nicht geltend gemachten, Leistungsansprüchen.
Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der
Kunde Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in
Düsseldorf für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden
Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde
Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
Stand: September 2017