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Gehalt & Vertragsrealität

Tarifverträge in Forst und öffentlichem Dienst: was die Bundesländer wirklich zahlen

11. Mai 20267 Min Lesezeit
Tarifverträge in Forst und öffentlichem Dienst: was die Bundesländer wirklich zahlen
Foto: Anastasia Shelepova, Forstwirt mit Motorsäge

Foto: Hanna Lazar.

Wer eine Stelle in der Forstverwaltung, in einer Landesforst, in einer Naturschutzbehörde oder in einem Nationalpark sucht, hat einen großen Vorteil gegenüber Bewerberinnen und Bewerbern in der Privatwirtschaft. Die Vergütung ist nicht Verhandlungssache, sie ist tarifvertraglich festgelegt und öffentlich einsehbar. Wer die Tarifsystematik versteht, kann eine Stellenanzeige in wenigen Minuten in eine konkrete Brutto-Zahl übersetzen.

Dieser Text führt durch die zwei zentralen Tarifwerke, die in der deutschen Forst- und Naturschutzlandschaft die Vergütung regeln, und beschreibt die Grundprinzipien, mit denen Bewerber ihre Gehaltsperspektive einordnen können.

Zwei Tarifwerke, ein Prinzip

Im öffentlichen Dienst der Bundesländer gibt es zwei Tarifverträge, die für Forst- und Naturschutzpersonal relevant sind: den TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) und den TV-L-Forst (Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder), oft auch als TV-Forst bezeichnet.

Beide Tarifwerke folgen demselben Grundprinzip: Beschäftigte werden in Entgeltgruppen eingruppiert, innerhalb der Entgeltgruppe gibt es Erfahrungsstufen, die das Gehalt mit zunehmender Berufserfahrung steigern. Die konkreten Brutto-Beträge stehen in Entgelttabellen, die jährlich aktualisiert und auf den Websites der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), der Gewerkschaft IG BAU und den einschlägigen Portalen wie oeffentlichen-dienst.de veröffentlicht werden.

Der TV-L gilt für die meisten Stellen im öffentlichen Dienst der Länder, einschließlich vieler Naturschutz- und Wildtiermanagement-Positionen. Der TV-L-Forst ist eine eigene tarifliche Regelung, die für Beschäftigte in den forstwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben der Länder gilt. In manchen Bundesländern werden Stellen unter dem TV-L geführt, in anderen unter dem TV-L-Forst, das hängt von der konkreten organisatorischen Zuordnung der Stelle ab.

Für die Naturschutzgebiete, Nationalparks und Biosphärenreservate gelten oft die gleichen Tarifgrundlagen wie für den Forst, mit kleineren Abweichungen je nach Träger.

Wie eine Entgeltgruppe entsteht

Welcher Entgeltgruppe eine konkrete Stelle zugeordnet wird, hängt von zwei Faktoren ab: der formalen Qualifikation der Stelle (welcher Abschluss wird verlangt?) und der Aufgabenzuschnitt der Stelle (welche Verantwortung, welche Tätigkeit?).

Als grobe Orientierung lassen sich folgende Muster ableiten, die in fast allen Bundesländern ähnlich sind:

Stellen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung erfordern, sind in niedrigeren Entgeltgruppen angesiedelt. Sie kommen im Forst eher selten vor, weil die meisten Tätigkeiten eine Forstwirt-Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation verlangen.

Stellen für ausgebildete Forstwirte und Forstwirtschaftsmeister liegen typischerweise in den mittleren Entgeltgruppen, mit aufstiegsfähigen Stufen über die Berufsjahre.

Stellen für Bachelor-Absolventen, etwa als Revierförsterin oder Revierförster, sind oft in den oberen mittleren Entgeltgruppen angesiedelt.

Stellen für Master-Absolventen mit Referendariat, etwa als Forstamtsleitung oder in leitenden Verwaltungsfunktionen, erreichen die höheren Entgeltgruppen.

Wer als Bewerber eine konkrete Stellenausschreibung liest, findet die geplante Entgeltgruppe in der Regel im Anzeigentext. Daraus lässt sich mit Hilfe der aktuellen Entgelttabelle das Brutto-Jahresgehalt für jede Erfahrungsstufe direkt ablesen.

Erfahrungsstufen und Aufstiegslogik

Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es typischerweise sechs Erfahrungsstufen. Wer neu in den öffentlichen Dienst kommt, beginnt in der Regel in Stufe 1 oder 2. Mit jedem weiteren vollen Jahr in der Stufe wird ein Aufstieg in die nächste Stufe ausgelöst, in den höheren Stufen ergeben sich die Aufstiegsschritte alle zwei bis fünf Jahre.

Wer aus der freien Wirtschaft in den öffentlichen Dienst wechselt, kann unter bestimmten Bedingungen seine bisherige Berufserfahrung anerkennen lassen und damit nicht in Stufe 1, sondern in einer höheren Stufe starten. Diese Anrechnung wird im Bewerbungsprozess konkret verhandelt und sollte im Vorstellungsgespräch klar adressiert werden.

Mit zunehmender Erfahrungsstufe steigt das Gehalt innerhalb derselben Entgeltgruppe, ohne dass die Position gewechselt werden muss. Wer also über zehn oder fünfzehn Jahre auf einer Revierförster-Stelle bleibt, kommt allein durch die Stufenautomatik in eine deutlich höhere Vergütung als beim Einstieg.

Beamten-Stellen als Parallel-Modell

Neben den Tarifbeschäftigten gibt es im Forst- und Naturschutzbereich zahlreiche Beamten-Stellen. Sie folgen nicht dem TV-L oder TV-L-Forst, sondern den Besoldungsordnungen A und B der Bundesländer. Diese unterscheiden sich von den Tarifgruppen, sind aber im Prinzip vergleichbar aufgebaut.

Die Besoldungsgruppen A umfassen die meisten Beamten-Stellen vom Forstwirtschaftsmeister bis zur Forstamtsleitung. Die Besoldungsgruppen B sind für höhere Leitungsfunktionen vorgesehen. Welche Bundesländer wann verbeamten, ist von Land zu Land unterschiedlich. Bayern, Baden-Württemberg und einige weitere Bundesländer haben in den Forstverwaltungen umfangreiche Beamtenstrukturen, andere setzen stärker auf Tarifbeschäftigung.

Für Bewerber ist die Unterscheidung zwischen Tarifbeschäftigung und Beamtenverhältnis wichtig, weil sie sich auf Pension, Krankenversicherung und Kündigungsschutz unterschiedlich auswirkt. Beide Modelle haben ihre Stärken. Verbeamtung bringt langfristig die höhere Versorgung im Alter, Tarifbeschäftigung ist flexibler, falls jemand später in die freie Wirtschaft oder in eine andere Branche wechseln will.

Tarifrunden und Aktualität

Die Tarifgehälter werden in regelmäßigen Tarifrunden zwischen den Arbeitgebern (TdL) und den Gewerkschaften (vor allem IG BAU für den Forstbereich) ausgehandelt. Die aktuelle Tarifrunde für TV-Forst hat im April 2026 zu einem Tarifabschluss für die Länder ohne Hessen geführt. Hessen führt eigene Tarifverhandlungen.

Wer wissen will, was sich in den letzten Tarifrunden geändert hat, findet die Tarifergebnisse und Erläuterungen auf den Websites der IG BAU und der TdL. Die Entgelttabellen werden nach jedem Abschluss aktualisiert und sind frei zugänglich.

Was bei privaten Forstbetrieben anders ist

Im Privatwald gelten andere Konditionen. Größere private Forstbetriebe orientieren sich oft am TV-L-Forst und zahlen vergleichbar, manche orientieren sich am Branchen-Marktniveau und können über oder unter dem Tarif liegen. Die Vergleichbarkeit ist hier schwieriger, weil die Verträge individuell ausgehandelt werden.

Wer von einer privatwirtschaftlichen Forst-Stelle in eine staatliche wechselt, sollte den Unterschied genau prüfen: weniger Verhandlungsspielraum bei der Vergütung, dafür mehr Planungssicherheit, klare Aufstiegspfade und etablierte Sozialleistungen. Wer umgekehrt aus dem öffentlichen Dienst in eine private Forst-Stelle wechselt, hat oft mehr Verhandlungsmöglichkeit beim Gehalt, dafür weniger automatische Steigerung über die Jahre.

Wo Bewerber konkret nachschauen können

Wer eine Stellenanzeige im öffentlichen Forst- oder Naturschutzdienst liest und das Gehalt einordnen will, geht in drei Schritten vor.

Erstens, in der Stellenanzeige nach der Entgeltgruppe suchen (zum Beispiel "Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe X TV-L" oder "Vergütung nach TV-L-Forst Entgeltgruppe Y").

Zweitens, die aktuelle Entgelttabelle für das jeweilige Tarifwerk im Web nachschlagen. Die TdL-Website, oeffentlichen-dienst.de und Tarifrechner-Portale veröffentlichen tagesaktuelle Tabellen.

Drittens, die Erfahrungsstufe einschätzen. Berufseinsteiger starten typischerweise in Stufe 1 oder 2, Wechsler mit anrechenbarer Berufserfahrung können höher eingestuft werden.

Aus diesen drei Schritten ergibt sich eine belastbare Brutto-Zahl, die nur noch um Zuschläge (Schichtdienst, Wochenendarbeit, Standortzulagen) ergänzt werden muss.

Eine Position

Die Tarifverträge des öffentlichen Forst- und Naturschutzdienstes bieten eine Vergütungstransparenz, die in der Privatwirtschaft selten ist. Wer im Forst arbeiten will, sollte diesen Vorteil nutzen und vor jedem Vorstellungsgespräch die konkrete Entgeltgruppe nachschlagen.

Tarifvergütung ist nicht in jedem Fall die höchste Vergütung, aber sie ist die planbarste. Wer eine langfristige Karriere im Forst plant, gewinnt durch das Tarifsystem an Planungssicherheit, gerade in den ersten 15 Berufsjahren, in denen die automatische Stufensteigerung das Gehalt verlässlich nach oben treibt.


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