Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sucht für das Referat 98 „Oberste Jagdbehörde“ in Vollzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie nimmt in Bayern die Aufgabe als oberste Jagdbehörde wahr. Sie ist zuständig für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften. Zu den Aufgaben der obersten Jagdbehörde zählen unter anderem die Aufsicht über die nachgeordneten Jagdbehörden an den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden, der Transfer wildbiologischer Erkenntnisse in die jagdlichen Rahmenbedingungen, die Begleitung der Normsetzung im jagdlichen Bereich und die Entscheidung über die Verwendung der Jagdabgabe.
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Unser Haus fördert einen teamübergreifenden Austausch, der eine konstruktive Zusammenarbeit auf Augenhöhe ermöglicht. Gemeinsame Events (Personalausflug, Weihnachtsfeier, Netzwerk für neu Eingestellte etc.) tragen zu einem kollegialen Miteinander unserer über 600 Beschäftigten bei.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.
Schwerbehinderte Personen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Für fachliche Fragen stehen Ihnen Herr Dieler (089/2162-2808) sowie für personalrechtliche Fragen Herr Wagner (Tel. 089/2162-2571) gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen über das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie finden Sie unter www.stmwi.bayern.de.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, Studienabschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse – bitte eine PDF-Datei) richten Sie bitte bis 18.08.2024 unter der Referenznummer A0061 per E- Mail an:
bewerbungen@stmwi.bayern.de
Beachten Sie bitte dabei, dass E-Mails mit einem Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 MB nicht entgegengenommen werden.
Prinzregentenstraße 28, 80538 München
Deutschland
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie nimmt in Bayern die Aufgabe als oberste Jagdbehörde wahr. Sie ist zuständig für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften. Zu den Aufgaben der obersten Jagdbehörde zählen unter anderem die Aufsicht über die nachgeordneten Jagdbehörden an den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden, der Transfer wildbiologischer Erkenntnisse in die jagdlichen Rahmenbedingungen, die Begleitung der Normsetzung im jagdlichen Bereich und die Entscheidung über die Verwendung der Jagdabgabe.